Anerkennung der Schul- und Studienleistungen

Möchte man in Brasilien ein Studium beginnen und hat noch keine universitären Leistungen vorzuweisen, muss der Schulabschluss anerkannt werden. Dafür wendet man sich an das Bildungsministerium des jeweiligen Bundesstaates (Secretaria Estadual de Educação). Allerdings gilt dieser in Brasilien noch nicht als Hochschulzugangsberechtigung. Beachte hierzu auch die „Zulassungsvoraussetzungen“.

Wer im Inland bereits Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hat, kann sich diese von der brasilianischen Universität, die besucht werden soll, anerkennen lassen. Dazu muss man der Universität folgende Unterlagen zukommen lassen:

  1. Hochschulzeugnis der ausländischen [deutschen] Bildungseinrichtung
  2. Offizielle Unterlagen der ausländischen [deutschen] Hochschule zum jeweiligen Studiengang, mit Aufführung der geforderten Fächer und Stundenanzahl
  3. Lehrprogramm (ementas) der einzelnen Fächer und Leistungsnachweis des antragstellenden Studenten (histórico escolar)
  4. Kopien der Abschlußzeugnisse, der Leistungsnachweise und der Lehrprogramme, die durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer IN BRASILIEN übersetzt werden müssen

(URL: http://brasilianische-botschaft.de/wissenschaft/bildungsabschlusse/ [Stand: 17.07.2008])

Hinweis: In Brasilien werden leider keine Abschlüsse anerkannt, die in Teilzeit- oder Fernstudiengängen erworben wurden.